
Geschäftsbedingungen, Betrieb angemeldet gem. § 34c GewO, Aufsichtsbehörde Ordnungsamt Mainz.
Provision vom Erwerber für den Nachweis der Geschäftsgelegenheit 5,95% vom Kaufpreis incl. 19% Mehrwertsteuer, verdient und fällig bei Vertragsabschluß. Bei Vermietungen gelten 2 kalte Mieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer als Provision, fällig bei Annahme des Mietvertages durch die Parteien. Die Provision ist auch fällig bei Abschluß eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch gemacht wird. Angebot nur für den Empfänger bestimmt, wird von diesem vertraulich behandelt, sonst Haftung für die Provision. In gleicher Weise haftet ein vollmachtsloser Vertreter. Die Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt, wenn kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich schriftlich erfolgt. Zwischenverfügung und Irrtum vorbehalten. Besichtigung nur nach Absprache mit dem Makler. Bei der Besichtigung können Sie sich von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes und der Einrichtungen überzeugen.



