360 m2 Gesamtfläche
Parkplätze, Lagerraum, Werbeflächen; Aufzug
Miete auf Anfrage plus MwSt.
Energieausweis in Vorbereitung
Frei nach Absprache
In Absprache Renovierung durch den Eigentümer
Objektbeschreibung
Die 360 m2 Gewerbefläche begeistert schon beim Eintreten durch die großzügige Glasfront, die das Hauptportal des Gebäudes bestimmt. Zwei kleinere Geschäfte im Eingangsbereich sorgen für zusätzlichen Kundenverkehr. Die Deckenkonstruktion ist freitragend, so dass lediglich vier Säulen die Verkaufsfläche unterbrechen: auf über 31 m Länge und 15 m Breite können Kunden betreut und Ihre Gewinne generiert werden! Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Lage
Hier bieten wir Ihnen die Hauptgewerbefläche inmitten von Mombach in einem größeren Einkaufs- und Geschäftskomplex an! Sie ist im Erdgeschoss gelegen, die umliegenden Geschäfte sind stark frequentiert, Parkplätze sind vorhanden. Die Bushaltestelle Richtung Innenstadt und Budenheim befindet sich fast vor der Tür und der Autobahnanschluss nach F / DA / WI ist schnell zu erreichen.
55120 Mainz, Deutschland
Sonstiges
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von einem der Angebote Gebrauch macht. Unsere Angebote sind stets freibleibend, solange keine Reservierung unter Einbeziehung des Verkäufers und des Kaufinteressenten abgeschlossen ist. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler, die uns bei der Angebotserstellung unterlaufen sind, sind nicht verbindlich und werden bei Kenntnis schnellstmöglich korrigiert. Die Angaben, die zum Angebot gehören (Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Größenangaben, sowie Angaben über etwaige Einnahmen und Kosten sowie über Nutzungsmöglichkeiten) basieren in der Regel auf den Angaben des Verkäufers und werden unsererseits nur im Falle einer auffälligen Unstimmigkeit nachgeprüft. Daher übernehmen wir für die Angaben keine Haftung. Bei der Besichtigung können Sie sich von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes und der Einrichtungen überzeugen. Sofern unsere Mitarbeiter Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, werden diese erst durch eine schriftliche Bestätigung seitens der Inhaberin verbindlich. Wurde nichts Gegenteiliges ausgeschrieben oder vereinbart, trägt die Provision der Käufer bzw. der Vermieter. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Wird unser Angebot ohne Rücksprache an Dritte weitergegeben, so haftet Derjenige, der die Weitergabe veranlasst hat, für die Provision. Die Provision ist auch fällig bei Abschluss eines Geschäftes, das in ursächlichem Zusammenhang mit dem Angebot steht. Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten werden gemäß der DSGVO verarbeitet und gespeichert.